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Zahnzusatzversicherung Vergleich
 
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Zahnzusatzversicherung Vergleich



Zahnzusatzversicherung Vergleich - Warum eine private Zahnzusatzversicherung abschließen?


Der Besuch beim Zahnarzt kann im Falle von notwendigem Zahnersatz ist sehr teuer werden. Ohne entsprechende finanzielle Rücklagen stehen GKV-Versicherte vor einem Problem. Um weiterhin schöne und gepflegte Zähne zu haben, sollte man eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.

Was leistet die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Von der GKV bekommt der Versicherte nur einen festen Zuschuss, wenn er Zahnersatz braucht. Allerdings fällt dieser immer gleich aus - egal, wie im Einzelfall die Behandlung erfolgt (Wird ein teures Implantat eingesetzt oder nur eine einfache Brücke...). Desweiteren muss der GKV-Versicherte Patient jedes Extra, das beim Zahnarzt über diese gesetzlich festgelegte Regelversorgung hinausgeht, selbst bezahlen. Diese Mehrkosten können, je nach individueller Behandlung, zwischen einigen hundert und einigen tausend  € pro Zahn liegen. Doch auch wenn der GKV-Versicherte strikt an die Regelversorgung hält, muss er 35% - 50% der Mehrkosten selbst bezahlen (Je nach Führung der Bonushefts).

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lassen sich diese Mehrkosten verringern bzw. ganz abdecken. Ebenso können Zuzahlungen zur Zahnbehandlung (z.B. professionelle Zahnreinigung) vermieden werden, da nicht wenige Tarife der Zahnzusatzversicherung auch diese Leistungen abdecken .

...je jünger das Eintrittsalter, desto günstiger sind die Beiträge für Ihre Zahnzusatzversicherung.
Doch das ist nicht das einzige Argment für einen frühzeitigen Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung. Je älter, desto wahrscheinlicher die Notwendigkeit eines etwas kostenspieligeren Zahnarztbesuchs. Auf keinen Fall sollte man abwarten, bis Probleme auftauchen. Denn für Behandlungen, welche vor Abschluss des Vertrags begonnen haben, muss die Zahnzusatzversicherung nicht leisten. Dies gilt auch für angeratene, aber noch nicht begonnene Behandlungen. Auch sollte man unbedingt beachten, dass es in der Zahnzusatzversicherung eine allgemeine Wartezeit von 8 Monaten gibt und dass die private Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren i.d.R. eine Summenbegrenzungen hat.

Unser Zahnzusatzversicherung Vergleich hilft bei der Suche nach der richtigen Absicherung!




Eine gute Zahnzusatzversicherung - Auf diese Punkten sollten Sie achten:

  • Summenbegrenzungen - wie hoch ist die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren?

  • Wie hoch ist die Erstattung für Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken, Inlays)?

  • Implantate: wir auf eine Begrenzung (max. Anzahl Implantate) und eine Höchsterstattung (z.B. max 700 € pro Implantat) vezichtet?

  • Werden die Kosten für Kieferknochenaufbau und Funktionsanalyse bei Implantaten übernommen?

  • Werden die Kostenübernahme für Zahnbehandlungen (z.B. Prophylaxe) übernommen?

  • Leistet die Zahnzusatzversicherung auch bei Kieferorthopädie?

  • Erstattung von Zahnarzthonorar bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ?


Anhand unseres Marktvergleichs für eine private Zahnzusatzversicherung findet sich schnell der passende Tarif - denn wir senden Ihnen nicht nur einen Vergleich der Beiträge zur Zahnzusatzversicherung, sondern auch eine genaue Gegenüberstellung der Leistungsmerkmale empfehlenswerter Anbieter einer Zahnzusatzversicherung!




Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Fehlende / schlechte Zähne bedeuten nicht unbedingt, dass man keine private Zahnzusatzversicherung mehr abschließen kann. Man muss allerdings beachten, dass bereits angeratene Behandlungen oder fehlende, noch nicht ersetzte Zähne nicht durch die Zahnzusatzversicherung abgesichert sind.

Die Gesundheitsfragen im Antrag sind jedoch oftmals ein schier unüberwindbares Hindernis, eine private Zahnzusatzversicherung abschließen zu können. Deshalb stellen wir Ihnen auch gerne Anbieter einer Zahnzusatzversicherung vor, welche keine Gesundheitsprüfung durchführen und keine Gesundheitsfragen stellen.

Eine private Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Gesundheitsprüfung - wir helfen Ihnen gerne weiter!


Wichtig: beantworten Sie bitte niemals Gesundheitsfragen falsch, und mogeln Sie nicht bei der Gesundheitsprüfung. Denn spätestens im Leistungsfall kommt die Wahrheit über den Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss der Zahnzusatzversicherung ans Licht, und Sie haben jahrelang Beiträge in die Zahnzusatzversicherung gezahlt, ohne jemals einen Anspruch auf Leistungen daraus zu haben. Denn hat der Versicherungsnehmer bei der Gesundheitsprüfung unrichtige / unvollständige  Angaben gemacht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist von allen Leistungen befreit.




Unterschiedliche Kalkulationen der Zahnzusatzversicherung

Die Versicherer kalkulieren Ihre Zahnzusatzversicherung unterschiedlich. Die einen kalkulieren mit Altersrückstellungen (nach Art der Lebensversicherung), und die anderen ohne Altersrückstellungen (nach Art der Schadensversicherung). Doch worin liegt der Unterschied?


Zahnzusatzversicherung mit Kalkulation nach Art der Lebensversicherung

Die Versicherer kalkulieren hier mit Altersrückstellungen. Die Höhe des Beitrages zur Zahnzusatzversicherung hängt vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss ab. Der Beitrag kann dann im weiteren Vertragsverlauf nur steigen, wenn ein unabhängiger Treuhänder feststellt, dass die tatsächlichen Ausgaben dauerhaft höher sind, als der Versicherer ursprünglich kalkuliert hat.


Kalkulation nach Art der Schadensversicherung
Diese Zahnzusatzversicherungen werden im Laufe des Vertrags bei Erreichen einer neuen Altersstufe teurer, da diese ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind. Erhöhungen nach Ausgabensteigerung während der Vertragslaufzeit können noch dazukommen (wenn ein unabhängiger Treuhänder zustimmt).




Kieferorthopädie: wann leistet die gesetzliche Krankenversicherung?

Im Bereich der Kieferorthopädie gibt es die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, KIG. Diese KIG wurden am 01.01.2002 eingeführt. Die folge war, dass die GKV nur noch für die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen von Kindern und Jugerndlichen leisten, welche das Atmen, Beißen, Kauen  und Sprechen deutlich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Demnach werden Fehlstellungen mit einem geringem Schweregrad (obwohl eine Behandlung auch hier medizinisch notwendig wäre) nicht mehr übernommen und müssen vom Patienten  selbst bezahlt werden.
Die KIG sind in fünf Schweregrade unterteilt. Nur noch Zahnfehlstellungen von Kindern und Jugendlichen der KIG 3-5 werden noch von der GKV bezahlt. Dabei werden 100 % der Kosten getragen: 80 % laufend, 20  % nach Abschluss der Behandlung. Allerdings können auch bei einer Einstufung in KIG 3-5 Restkosten für die Eltern verbleiben, z.B. wenn Leistungen gemäß einer individuellen Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen wurden.
Die Kosten für Behandlungen der KIG 1-2 werden grundsätzlich nicht von der GKV getragen, obwol auch diese sie oft eine medizinische Notwendigkeit haben. Gemäß Definition der GKV  sind Behandlungen der KIG 1-2 nur kosmetischer Natur. Der Patient - bzw. dessen Eltern - müssen die Behandlung selbst bezahlen.



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